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Steuernachzahlung & Quellensteuer auf AdWords, Facebook und Co. – Was jetzt?

Steven Ruesch
Inhaltsverzeichnis
  • Update 14.03.2019 zur Quellensteuer:
  • Aktuelle Situation
  • Wie kann man die Quellensteuer umgehen?
  • Quellensteuer/ § 50a Steuerabzug
  • Rechteüberlassung
  • Prognose

Update 14.03.2019 zur Quellensteuer:

Nun wurde das Thema final von der Finanzverwaltung geklärt: inländische werbetreibende Unternehmen müssen keinen Steuereinbehalt bei Online-Werbung vornehmen.

Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier: http://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/23847/index.htm

Damit muss man keine Steuernachzahlungen befürchten und weiterhin ohne steuerliche Einschränkungen Online-Werbung schalten. Ein klarer Gewinn.


Das ist ein heißes Thema, dem man definitiv jetzt schon Aufmerksamkeit schenken sollte. Deshalb habe ich entschieden, einen Artikel zu verfassen, der alle verfügbaren Informationen zur Quellensteuer zusammenfasst. Bitte beachten Sie, dass ich kein Anwalt oder Steuerberater bin. Alles was Sie hier lesen, sind Informationen die online zu diesem Thema zu finden sind. Für eine rechtlich-verbindliche Beratung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel alle paar Tage erweitert und ergänz wird, da immer mehr Informationen zu Tage kommen. Im Moment wissen die meisten Steuerberater und Anwälte nicht, was diese neue Quellensteuer ist und wie man damit umgehen muss.

Aktuelle Situation

Google, Facebook und Co. zahlen ihre Steuerabgaben nicht in Deutschland. Aufgrund von verschiedenen Schlupflöchern konnten sie vermeiden, Steuern auf ihre immensen Gewinne in Deutschland zu bezahlen. Offensichtlich versucht das deutsche Finanzamt nun Wege zu finden, diese Firmen dazu zu zwingen, Steuerabgaben auch in Deutschland zu leisten.

Das Finanzamt in München hatte nun eine neue “brillante” Idee. Man könnte doch einfach die Kunden von Google und Facebook in Deutschland zusätzlich besteuern. In Wirklichkeit eine äußerst erbärmliche Idee. Aber zum aktuellen Stand, möchte das Finanzamt diese Steuer durchsetzen, sodass jeder Werbetreibende bis zu 18,8 % Steuern auf jeden ausgegebenen Euro auf Google, Facebook, Instagram, LinkedIn, etc. zahlen muss.

Ein Steuerberater in München hat ausgerechnet, dass wenn man durchschnittlich 10.000 € pro Jahr in den letzten 7 Jahren ausgegeben hat, man 10.500 € und in manchen Fällen sogar 13.160 € Steuern dafür nachzahlen müsste. Er meinte auch, dass man von Google verlangen könnte, diese Steuern zurückzuzahlen, aber dass es sehr unwahrscheinlich ist von Google dafür jemals Geld zu sehen.

Wie kann man die Quellensteuer umgehen?

Laut den meisten Steuerberatern, mit denen ich darüber bisher gesprochen habe oder dessen Artikel ich zu diesem Thema gelesen habe, ist diese Quellensteuer gesetzeswidrig und sollte nicht bezahlt werden. Folgende Schritte sollte man unternehmen:

  • Einspruch und anschließend Klage gegen den Haftungsbescheid oder den Nachforderungsbescheid des Bundeszentralamtes für Steuern
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Haftungs- bzw. Nachforderungsbescheides

Aber die eigentliche Frage ist, wie kann das Finanzamt überhaupt auf diese irrsinnige Idee kommen?

Quellensteuer/ § 50a Steuerabzug

Das ganze Konzept der Quellensteuer, auch bekannt als § 50a Steuerabzug, war ursprünglich als eine Form der Besteuerung von Künstlern, Patentinhabern oder Inhabern von intellektuellem Eigentum angedacht.

Die beste Beschreibung, wie diese Quellensteuer funktioniert, habe ich auf der Webseite pkf-news.de gefunden.

“Nach § 50a EStG wird bei beschränkt Steuerpflichtigen ein Quellensteuerabzug auf bestimmte Einkünfte erhoben. Unter diesen Abzug fallen auch Vergütungen für die Nutzungsüberlassung von Rechten (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Patente, Markenrechte, Bildrechte etc.) an ausländische Rechteinhaber. Die Steuer ist vom inländischen Unternehmen bei der Auszahlung einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.”

Die Definition von “beschränkt Steuerpflichtigen” sind Personen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben auch nicht mehr als 183 Tage in Deutschland verbracht haben, aber Einkommen in Deutschland generiert haben.

Basieren auf der obrigen Definition ist es die Pflicht der Firma, die die Rechtsinhaber bezahlt, die 15% Steuern einzusammeln und an das Finanzamt abzugeben. Konkret bedeutet das, dass wenn man 100 € für die Nutzungsüberlassung eines Patentes bezahlt, dann müssen 15 € davon an das Finanzamt in Deutschland abgegeben werden. Es ist also nicht die Aufgabe des Finanzamts die Steuer einzutreiben.

Rechteüberlassung

Das Kernkonzept, dass hinter dieser Abzugssteuer bzw. Quellensteuer liegt und wenn man die Dienstleistungen von Google, Facebook und Co. nutzt, ist die “Rechteüberlassung”.

Prognose

Letzte Woche wurde ein Artikel auf taxtech veröffentlicht, in dem dieses Thema sehr genau unter die Lupe genommen wurde. Darin wird erklärt, dass es wohl sehr unwahrscheinlich ist, dass das Finanzamt mit der Durchsetzung dieser Quellensteuer erfolgreich sein wird. Die Hoffnung des Finanzamts ist es wohl, dass die Rechte bzgl. intellektuellem Eigentum auf die Nutzungsrechte von Google übertragen werden.

Quellen:

  • https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Wird-Werbung-schalten-auf-Online-Plattformen-kuenftig-teurer/boxid/944124  geht nicht mehr
  • https://de.ecovis.com/pressemeldungen/wird-werbung-schalten-auf-online-plattformen-kuenftig-teurer/
  • https://taxtech.blog/2019/02/15/online-werbung-im-visier-der-finanzverwaltung/
Steven Ruesch

About Steven Ruesch

Steven Ruesch, Gründer von RUESCH MEDIA, ist ein Marketing- und Werbeexperte, der sich auf Online-Marketing spezialisiert hat. Für ihn geht es zuerst einmal darum, die Business- Modelle und die bewährten und erfolgreichen Werbestrategien seiner Kunden zu verstehen, um dann mit den Mitteln des Online-Marketings, Reichweite und Response zu erhöhen.

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