Im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen RUESCH MEDIA (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ genannt) und einem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“ genannt) wird folgendes vereinbart:
Präambel
Diese Datenschutzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen dem „Auftragsverarbeiter“ und dem „Verantwortlichen“ geschlossen. Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die vom Verantwortlichen erhoben und dem Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung übermittelt werden. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Gegenstand der Vereinbarung
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten, die er vom Verantwortlichen erhält, ausschließlich gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.
2. Art und Zweck der Datenverarbeitung
- Art der Daten: Es handelt sich um personenbezogene Daten, die der Verantwortliche von Dritten erhebt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Namen, Kontaktdaten, E-Mail-Adressen und andere identifizierbare Informationen.
- Zweck der Verarbeitung: Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, wie z.B. der Kontaktaufnahme mit Kunden oder dem Versand von Newslettern im Auftrag des Verantwortlichen.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen an Dritte weiterzugeben.
- Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle Mitarbeiter und externen Dienstleister, die Zugang zu den Daten haben, vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.
- Der Auftragsverarbeiter wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
4. Übermittlung von Daten in Drittstaaten
Der Verantwortliche stimmt zu, dass der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, vorausgesetzt, dass geeignete Schutzmaßnahmen, wie z.B. Standardvertragsklauseln oder ein angemessener Angemessenheitsbeschluss, implementiert sind. Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass Daten in die USA übertragen werden, wo externe, aber vertraglich gebundene Freelancer Zugriff auf die Daten haben. Diese Freelancer werden ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke tätig und sind an strenge Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden.
5. Rechte der betroffenen Personen
Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich informieren, wenn eine betroffene Person ihre Rechte gemäß der DSGVO geltend macht, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen dabei, die Anfragen der betroffenen Personen zu bearbeiten.
6. Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird der Auftragsverarbeiter alle vom Verantwortlichen erhaltenen personenbezogenen Daten entweder löschen oder dem Verantwortlichen zurückgeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
